Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen
Allgemeines
1.Unsere Angebote sind freibleibend.
Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein für dasVertragsverhältnis maßgebend.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in jedem Falle.
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren ausdrücklichen
Widerspruch nur insoweit, als sie mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen.
2.Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirkdsamkeit der übrigen
Vereinbarungen nicht.
3.Der Besteller kann aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
auf Dritte übertragen
4.a)Erfüllungsort ist Dessau-Mildensee, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme
der Minderkaufleute im Sinne §4 HGB, sind.
b)Gerichtsstand ist Dessau, wenn
- die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne § 4 HGB,
sind.
- die Vertragspartei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel-und Scheckverfahren.
Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute, so gilt die obige Zuständigkeit
auch im Falle der Annulierung,des Rücktritts, der Wandlung und dergleichen.
c)Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.Die
deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.
Lieferung
5. Kostenvoranschläge , Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben auch bei Versendung
unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor.Die Unterlagen dürfen ohne
unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht
werden.
6.Die zu unseren Angeboten und/oder unseren Auftragsbestätigungen gehörenden
Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs-und Gewichtsangaben sind
nur annähernd maßgebend,soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
7.Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware in unserer Firma die
Löhne oder sopnstige Gestehungskosten einschließlich unserer Bezugskosten beim
V0rlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem ursprünglichen Kaufpreis die erhöten Kosten
zuzuschlagen.
8.Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Autragsbestätigung, jedoch nicht
bevor alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Genehmigungen und Unterlagen
vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten
bei rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange
sich der Besteller mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet.Unvorhersehbare
Hindernissewie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt
berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise
unmöglich machen, nach unserer Wahl die Lieferfrist entsprechend hinauszuschieben oder
vom Vertrag zurückzutreten.Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Vertragserfüllung unmöglich wird oder wir in Verzug geraten, vorrausgesetzt, dass wir
die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist
bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzuglich nach Eintritt des Rücktrittgrundes zu
erklären.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind
ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
9 .Mehr-und Mindermengenlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor.
10.Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Bestellers in der
vereinbarten Weise(ab Werk, frei deutsche Grenze, fob, cif u. a.). Wir übernehmen keine
Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart. Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso
alle Spesen für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Kisten und
Verschläge werden dem Besteller zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
11.Die Gefahr geht auf den Besteller spätestens über, wenn die Lieferung unser Werk
oder beauftragtes Lager verlässt.Verzögert sich die Absendung trotz unserer
Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu vertrteten haben, so geht die Gefahr
spätestens bei Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Mängel und Gewährleistung
12.Wir übernehmen die Gewährleistung für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie
wir Gewährleistungsansprüche gegen unsere jeweiligen Lieferanten haben.
Die gesetzliche Garantiefrist beträgt 6 Monate.
Mängel-auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften-sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware ausgeschlossen.
13.Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel
zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder
in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten.
Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtung
uns gegenüber in gesetzlichem Umfange nicht erfüllt.Weitere Gewährleistungsansprüche des
Käufers, insbesondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sämtliche Ansprüche, welche über den Austausch oder die Reparatur der fehlerhafen Teile
hinausgehen, wie etwa Verdienstentgang, Stehzeitschaden, Kilometergeld, Folgeschäden
oder sonstige Kosten sind ausgeschlossen.
14.Bei Bezug von Markenerzeugnissengelten außer diesen allgemeinen Lieferbedingungen für
den Verkauf von Markenerzeugnissen der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen
Bedingungen sind Bestandteil dieser allgemeinen Lieferbedingungen.
Jeder Fachhändler ist verpflichtet, sich von dem Inhalt der besonderen Verkaufs-und Liefer-
bedingungen der Hersteller von Markenerzeugnissen Kenntnis zu verschaffen.Sie stehen
jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung und können auch von
uns angefordert werden.
Zahlung
15.Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wenn nicht anders vereinbart ist, innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungseingang ohne Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten.
Bis zu einem Mindestwarenwert(netto)von 25 € je Auftrag erfolgt ein Zuschlag von 3,50 € .
Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte
des Bestellers sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind,
ausgeschlossen.
Wird uns nach Abschluß des Kaufvertrages des Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des
Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die
sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistungen oder, wenn
der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadenersatz zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
16.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen Forderungen gegen
den Besteller vor.Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände, unabhängig von der
Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade befinden.Ein Eigentumserwerb des
Bestellers nach § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell Eigentum für uns
erwirbt und erwirbt und alle Waren für uns lediglich verwahrt.Sollte eine Vereinigung oder
Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers erfolgen, so überträgt der Bestellers
erfolgen, so überträgt der Besteller uns schon im voraus das Eigentums -
oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig
für uns .Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
17.Der Besteller ist verpflichtet, die uns nach Ziffer 16 gehörenden Gegenstände gegen Feuer
und Diebstahl zu versichern.
18.Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenständezurück, so gilt diese
Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller schriftlich
anzuzeigen.
19.Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch Eigentumsrechte zustehen, nur im
ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr veräußern.Die uns aus der Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller entstehenden Foderungen, welche diese
Gegenstände betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des Lieferpreises der Ware zuzüglich
20% Aufschlag an uns zur Sicherung ab.Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsmäßig
nachkommt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere
Forderungen um 20% übersteigt.
20.Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die
abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.
21.Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder
Sicherheiten besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen, hat der Besteller
für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.

 

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